Damit euch nach der Geburt eures Kindes kein Geld verloren geht, hab ich euch einige wichtige Dinge zusammengefasst, auf welche finanzielle Unterstützung ihr Anspruch habt und was ihr dabei beachten bzw. einreichen müsst.
Mutterschaftsgeld
Dieses wird von der Krankenkasse gezahlt und muss somit auch bei dieser beantragt werden. Das Mutterschaftsgeld muss spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beantragt worden sein. Das Mutterschaftsgeld wird im Normalfall 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung gezahlt. Sollte sich der Geburtstermin verschieben, so verlängert sich auch die Mutterschaftsgeldzahlung. Die Höhe richtet sich nach dem Nettoeinkommen der letzten 3 vollständig abgerechneten Kalendermonaten.
Elterngeld wird nur 3 Monate rückwirkend ausbezahlt!
Elterngeld
Das Elterngeld könnt ihr erst beantragen wenn euer Kind auf der Welt ist, denn ihr benötigt eine Geburtsbescheinigung. Den Antrag auf Elterngeld könnt ihr aber schon im Vorfeld bearbeiten, da hier jede Menge Daten, Nachweise und Bescheinigungen gebraucht werden. Hier eine Auflistung was ihr benötigt:
- Geburtsbescheinigung im Original mit der Verwendung „Elterngeld“
- Nachweise zum Einkommen vor der Geburt (Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt)
- Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug des Mutterschaftsgeld
- Von beiden Elternteilen unterschriebener Antrag auf Elterngeld (Bei Alleinerziehenden genügt eine Unterschrift)
- Arbeitszeitbestätigung durch den Arbeitgeber während des Bezugszeitraumes (Teilzeitarbeit von nicht mehr wie 30 Std/Woche möglich)
Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden! Auch solltet ihr nicht allzu lange warten, denn das Elterngeld wird nur 3 Monate rückwirkend gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen des Antragssteller. Die genaue Höhe kann bei diversen Elterngeldrechner vorab berechnet werden.
Kindergeld
Kindergeld wird in der Familienkasse deiner Region beantragt. Dazu benötigt ihr eine Geburtsurkunde. Den Antrag könnt ihr aber schon vor der Geburt vorbereiten. Formular gibt es Online (Kindergeld Formulare) oder sind bei der Familienkasse ausgelegt. Dort wird der Antrag dann auch eingereicht. Die Bearbeitung dauert in der Regel 4-6 Wochen. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder. 2014 werden für das 1. und 2. Kind jeweils 184 € gezahlt, ab dem 3. Kind 190 € und ab dem 4. Kind jeweils 215 €.
Die nächste Kindergelderhöhung ist für 2016 von der Regierung geplant.
Betreuungsgeld
Das Betreuungsgeld erhalten Eltern die ihre Kinder zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat nicht in einer staatlich geförderten Einrichtung betreuen lassen. Tagesmutter oder Au-pair sind aber zulässig. Seit August 2014 beträgt die Höhe des Betreuungsgeldes 150 €.
Landeserziehungsgeld
Das Landeserziehungsgeld ist einkommensabhängig. Das heißt, es reduziert sich oder entfällt ganz, wenn das Einkommen der Familie die festgelegten Einkommensgrenzen überschreitet. Diese betragen zur Zeit für Paare 25.000 € netto und für Alleinerziehende 22.000 € netto jährlich. (Bayern)
Mit jedem Kind erhöht sich diese Grenze um 3140 € netto.
Weitere Voraussetzungen: Das Kind muss selbst betreut und erzogen werden, ein Nachweis über die Durchführung der Früherkennungsuntersuchung U6 oder U7 muss erbracht werden, keine volle Erwerbstätigkeit und man seit mindesten zwölf Monaten vor Leistungsbeginn in dem jeweiligen Bundesland (hier Bayern) lebt.
Die Höhe des Landerziehungsgeldes:
Für das erste Kind sechs Monate einen Betrag von 150 €.
Für das zweite Kind zwölf Monate einen Betrag von 200 €.
Ab dem dritten Kind zwölf Monate einen Betrag von 300 €.
Wohngeld
Geringverdiener haben zudem die Möglichkeit prüfen zu lassen ob man Anspruch auf Wohngeld/Wohnberechtigungsschein hat.
Wenn ihr alle Anträge auf finanzielle Hilfe vor der Geburt vorbereitet, könnt ihr euch in Ruhe auf die Geburt eures Kindes und die ersten Tage zu Hause freuen, ohne gleich von lästigem Papierkram erdrückt zu werden.
Die besten Spartipps für Schwangere und Familien mit Babys und Kindern findet ihr hier.
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